Deutschland fördert aktiv den Umstieg auf Elektromobilität, insbesondere im gewerblichen Bereich. Eine wichtige Maßnahme hierfür ist die Sonderabschreibung für Elektronutzfahrzeuge und elektrisch betriebene Lastenfahrräder. Das bedeutet: Unternehmen können bei der Investition in umweltfreundliche Fahrzeuge, wie sie auch okipoint und partner anbietet, bares Geld sparen und so die CO2-Emissionen sowie die Luftverschmutzung im Verkehrssektor reduzieren.
Die Sonderabschreibung gilt für Elektronutzfahrzeuge der Klassen N1, N2 und N3. Dazu zählen beispielsweise der Elektrotransporter ARI 901 und der
Geräteträger ARI 1570 von ARI Motors. Auch elektrisch betriebene Lastenfahrräder sind förderfähig.
Konkret können Sie:
Im Jahr der Anschaffung und in den vier darauffolgenden Jahren jeweils 50 Prozent der Anschaffungskosten als Sonderabschreibung geltend machen.
Bei einem ARI 901 Kastenwagen in Basisausstattung ist so eine Sonderabschreibung von rund 18.000 Euro möglich.
Für ein ARI 1570 Müllsammelfahrzeug können Sie sogar rund 33.000 Euro abschreiben.
Diese Sonderabschreibung bietet Ihnen als Unternehmen mehrere Vorteile:
Reduzierte Investitionskosten: Die anfänglichen Kosten für Ihren Fuhrpark werden gesenkt, was besonders für kleine und mittlere Unternehmen eine spürbare Entlastung darstellt.
Schnellere steuerliche Entlastung: Die höhere Abschreibung führt zu einer zügigeren Steuerersparnis.
Verbesserte Liquidität: Durch die Steuerersparnis bleibt mehr Kapital in Ihrem Unternehmen.
Es ist bedauerlich, dass Elektroleichtfahrzeuge wie der ARI 458 von dieser Förderung ausgenommen sind, obwohl sie ebenfalls emissionsfrei sind und zur Reduzierung von CO2 beitragen. ARI Motors bietet hier dennoch weiterhin attraktive, umweltfreundliche Alternativen an.