Alle ARI Motors Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, sind für einen Zeitraum von zehn Jahren von der Kfz-Steuer befreit.
Dieser Vorteil bleibt auch bei einem Halterwechsel erhalten.
Wenn Sie Ihr ARI Motors Fahrzeug, beispielsweise einen ARI 458 Elektro-Kleintransporter, auch privat nutzen, profitieren Sie von der sogenannten 0,25 %-Regelung.
Statt der üblichen 1 % des Bruttolistenpreises, die bei Verbrennern als geldwerter Vorteil auf Ihr Gehalt angerechnet werden, sind es bei Elektrofahrzeugen lediglich 0,25 %. Dieser Wert gilt auch, wenn Sie ein Fahrtenbuch führen. Diese Regelung ist bis zum 31. Dezember 2030 gültig.
Am Arbeitsplatz: Wenn Sie Ihren Dienstwagen oder sogar Ihr privates Elektrofahrzeug an der Ladesäule Ihres Arbeitgebers aufladen, ist dies komplett steuerfrei.
Zuschüsse für private Ladesäulen: Zuschüsse Ihres Arbeitgebers für die Anschaffung einer eigenen privaten Ladestation können pauschal mit 25 % besteuert werden.
Falls Sie Ihren Dienstwagen privat aufladen, kann Ihnen Ihr Arbeitgeber die Stromkosten als steuerfreien Auslagenersatz erstatten. Für die Zeit bis Ende 2020 galten hierfür Pauschalbeträge, die steuerlich geltend gemacht werden konnten.
Die Elektrofahrzeuge von ARI Motors bieten Ihnen neben den zahlreichen Fördermöglichkeiten beim Kauf auch bei den laufenden Kosten erhebliches Sparpotenzial. Egal ob für Privatpersonen oder Gewerbetreibende, Sie profitieren von der Kfz-Steuerbefreiung und der attraktiven 0,25 %-Regelung für die private Nutzung als Dienstwagen. Auch beim Aufladen des Fahrzeugs können Sie durch steuerfreie Vergütungen weiter sparen.